Die Stadt Gelsenkirchen macht im Zuge der Corona-Einschränkungen darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von Privatpersonen rund um die Uhr online zuzulassen, umzumelden oder abzumelden. Man kann sich also den persönlichen Gang zur Behörde sparen.
Die Zulassung oder Ummeldung erfolgt auf dem Internetportal
i-kfz . Allerdings benötigt man dafür die vom Bund kostenfrei bereitgestellte Software AusweisApp2 (aktuelle Version) und einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion.
Die notwendigen Anträge können rund um die Uhr gestellt werden, die Bezahlung ist ebenfalls online möglich und die erforderlichen Dokumente werden per Download bereitgestellt oder kommen mit der Post nach Hause.
Bislang gilt der Service nur für Privatpersonen, die ein Fahrzeug im eigenen Namen um- oder anmelden wollen. Allerdings ist nach einer Testphase geplant, die Online-Zulassung auch den Gelsenkirchener Unternehmen anzubieten.
Wichtig bei Gebrauchtfahrzeugen: Die Erstzulassung muss nach dem 1. Januar 2015 erfolgt sein. Bei älteren Fahrzeugen funktioniert der Online-Service nicht.